Smartphone & Co. dürfen vom Chef nun steuerbefreit überlassen werden
21.05.2012 16:44 - Finanzen & Versicherungen - von Deutsche Stadtauskunft Marketing AG
(Presseportal openBroadcast) - Telekommunikation bestimmt den Arbeitsalltag. Ohne PC, Fax und Telefon funktioniert nichts mehr und sie bestimmen den beruflichen Alltag. Die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers ist bereits nach § 3 Nr. 45 EStG von der Steuer befreit. Mit einer Gesetzesänderung gilt dies nun auch für zur privaten Nutzung... Mehr





