Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist die unverzichtbare Absicherung für das enorme Risikopotenzial, das mit der Reisevermittlung zwangsläufig verbunden ist. Der Versicherungsschutz tritt ein, wenn finanzielle Forderungen von Kunden aufgrund von Vermittlungsfehlern gestellt werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Prüfung geltend gemachter Ansprüche, die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und den Prozess bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Deckungssumme beträgt 50.000 Euro für Vermögensschäden, die Betriebs-Haftpflichtversicherung umfasst eine Deckungssumme von 1.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Beide Versicherungen stehen je Versicherungsjahr maximal zweifach zur Verfügung. Die Selbstbeteiligung beläuft sich jeweils auf 10 % je Schadenfall, mindestens 150 , maximal 1.500 Euro.
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Ingo Thiel
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