Das Nachbarrecht dient beiden Nachbarn
Je kleiner die Grundstücke sind und je dichter die Bebauung angelegt ist, desto schwieriger wird es, Beeinträchtigungen zu vermeiden oder gering zu halten. Alle Gebäude, Garagen und Carports in Grenznähe müssen vorgeschriebene Abstände, Höhen und Längen einhalten. Eine Garage wird natürlich anders betrachtet als ein Anbau oder ein Wintergarten. Das Garagentor muss weit genug vom Bürgersteig entfernt sein, damit der Garagenbenutzer aus der Garage herausfahren kann, ohne Fußgänger oder den fließenden Verkehr zu gefährden. Auch kann eine Garage nicht beliebig genutzt werden. Aus bauphysikalischen Gründen ist sie weder mit einem Wohnraum noch mit einem Wintergarten vergleichbar. Sie ist unbeheizt und muss so trocken wie möglich sein, damit keine Metalle korridieren und keine Sporen anfangen zu keimen. Daher scheidet die Fertiggarage als Partyraum oder Werkstatt aus, weil beide Nutzungen nicht geräuschfrei möglich sind. Zubehörteile fürs Auto und Werkzeug sind in einer MC-Garage bestens aufgehoben. Dies ist möglich wegen der guten Belüftung, so dass die gelagerten Gegenstände keinen Schaden nehmen. Wer eine Dachrinne aussen an das Garagendach anbringen will, muss dies beim Abstand zur Grundstücksgrenze berücksichtigen. Auch darf das Regenwasser nicht auf das Nachbargrundstück laufen. Der Bauherr wird es daher in die Kanalisation, den Gartenteich oder in eine Regentonne leiten.
Das Baurecht dient allen Bewohnern eines Ortes
Das landesspezifische Baurecht und die Auflagen der Gemeinde fließen in den örtlichen Bebauungsplan ein. Hier werden Grundstück für Grundstück alle Besonderheiten ausgewiesen, die für Bauherren verbindlich sind. Es geht nicht, dass Nachbarn oder Mitarbeiter einer Baubehörde ihre Standpunkte laufend ändern. Eine verbindliche Planung kommt nur durch verbindliche Vorgaben zustande. Wenn alle Parameter schriftlich fixiert sind, kann mit der Bauvorbereitung und mit dem Bau begonnen werden. Ein Fachberater von www.MC-Garagen.de (http://www.MC-Garagen.de) ist auch telefonisch über 0800 7711 773 erreichbar und begleitet gerne die notwendigen einzelnen Schritte eines Bauherrn.
Quelle:
[1] www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/streit-um-eine-garage-1.2933457
MC-Garagen
Dipl.-Ing. Matthias Chachulski
Wittener Straße 9 - 13
68219 Mannheim
Deutschland
E-Mail: Info@Garagen1a.de
Homepage: http://www.MC-Garagen.de
Telefon: 0800 7711 773
Pressekontakt:
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Fabrikstr. 2
66981 Münchweiler an der Rodalb
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Telefon: 06395 910 8010



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