(Presseportal openBroadcast) - Frankfurt am Main, 8. Juni 2009 – Ob Werbung für Spiele oder Werbung in Spielen: die Möglichkeiten, Computerspiele zu bewerben oder – anders herum betrachtet – Produkte im Kontext von Spielen zu bewerben und diese so partiell durch Werbung zu refinanzieren, sind vielfältig. Allerdings unterliegen alle werblichen Maßnahmen, seien es nun in ein Game implementierte oder solche, die der Bewerbung des eigentlichen Produktes Computerspiel dienen, strengen gesetzlichen Vorschriften. Wer Computerspiele bewerben, teilweise durch Werbung finanzieren oder sein Produkt im Rahmen eines Games präsentieren möchte, sollte also zumindest über elementare Kenntnisse der aktuellen Rechtslage verfügen. In seinem Vortrag "...und nun zur Werbung" vermittelt Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober von der Sozietät Schulte Riesenkampff deshalb die Grundzüge des Werberechts.
Grundsätzlich gilt: bei Verstößen gegen das Werberecht sind auch bereits geschlossene Verträge nichtig, sicher geglaubte Werbeeinnahmen können wegfallen. "Im Extremfall kann es sogar passieren, dass ein Titel aus dem Handel genommen werden muss", warnt Lober. Ein in diesem Zusammenhang besonders wichtiger Punkt ist, dass durch die kürzlich in Kraft getretene Novelle des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nun Werbung, die sich gezielt an Kinder richtet, noch kritischer beurteilt wird als früher. Auch getarnte Werbung und Product Placement müssen sich an dem novellierten UWG ebenso wie an europäischen Richtlinien messen lassen. Ungenutzter Spielraum bestehe dagegen noch bei vergleichender Werbung, die im Spielebereich bisher selten vorkomme, so Lober weiter
Zu den für die Gamebranche spezifischen Fragestellungen zählt Lober außerdem die Werbung für indizierte Spiele: inwieweit hier eine Berichterstattung bereits als Werbung zu zählen sei, sei nicht eindeutig geregelt. Aber auch bei für Computerspiele spezifischen, so genannten dynamischen Werbeformen ist die aktuelle Rechtslage heikel: So verändert beispielsweise live eingeblendete Online-Werbung das Spiel gegenüber der ursprünglichen Version und benötigt Ressourcen.
Dr. Andreas Lober (Schulte Riesenkampff) promovierte über Jugendschutz bei Computerspielen und berät führende Unternehmen der Gamebranche unter anderem bei der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung sowie in Gerichtsverfahren. Über die genannten Themenbereiche berichtet er auch in seinem Blog unter www.gamelawblog.de.
GAMEplaces Business & Legal
am 24. Juni in der IHK Frankfurt am Main (Raum London 4. OG) von 8:30 bis 10:00 Uhr.
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos.
Außerdem aktuell:
GAMEplaces International am 22. Juni in der Messe Frankfurt
Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, der Weber Networking GmbH sowie des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). Partner der Initiative sind Hessen-IT und die Red Carpet Event GmbH. Mit ihrer im April 2006 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe wollen die Initiatoren für die Thematik 'Games & Gaming' sensibilisieren. Brancheninterne und -übergreifende Netzwerke sollen gefördert und gestärkt werden. Eine erste konzeptionelle Erweiterung erfuhr GAMEplaces durch die eintägige Fachkonferenz 'GAMEplaces International'; mit 'GAMEplaces Business & Legal' kam eine weitere hinzu. Mehr Informationen über GAMEplaces finden Sie auf www.gameplaces.de; hier können Sie sich außerdem für die kommenden Termine anmelden.
GAMEplaces Business & Legal am 24. Juni: "...und nun zur Werbung"
Veröffentlicht von: büro für gelungene kommunikation - Rebecca Gerth
Veröffentlicht am: 08.06.2009 17:51
Kategorie: IT, New Media & Software
Veröffentlicht am: 08.06.2009 17:51
Kategorie: IT, New Media & Software
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