Vertrag ist Vertrag - Wann reicht ein Handschlag?
24.05.2013 09:32 - Recht & Politik - von ARAG SE
(Presseportal openBroadcast) - ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 24.05.2013
Grundsätzlich sind alle Rechtsgeschäfte im deutschen Recht laut Bürgerlichem Gesetzbuch formfrei. Sie können also auch per Handschlag, mündlich oder durch schlüssiges Handeln besiegelt werden. Was man trotz allem beachten sollte, sagen ARAG Experten.
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